Dachboden – Tipps und Tricks für die Nutzung

Ein Dachboden muss nicht nur als Stauraum genutzt werden - er bietet auch Platz für weiteren Wohnraum.

Die Wahl des Haustyps ist getroffen, das Grundstück gekauft und die Baufinanzierung in die Wege geleitet. Doch der Dachboden wird bei der Hausplanung nicht immer berücksichtigt.

Für gewöhnlich wird der Dachboden unter Deutschlands Dächern unterschätzt und lediglich für ausrangierte Gegenstände oder Dekoration genutzt. Je nach Raumhöhe und Dachneigung kann der Dachboden als Stau- oder Wohnraum Verwendung finden. Man muss an dieser Stelle zwischen Dachboden und Dachgeschoss unterscheiden. Denn wenn die Höhe des Raumes mehr als 1,80 Meter beträgt spricht man von einem Wohnraum unter dem Dach. Bei einer Raumhöhe unter 1,80 Meter wird hingegen von einem Spitzboden gesprochen, der nicht als vollwertiges Dachgeschoss gilt.

Nutzung vom Dachboden

Häuser mit einem Pult- oder Satteldach sind ideal für ein Dachgeschoss geeignet, während ein Zelt- sowie Walmdach eher einen Stauraum unter dem Dach beherbergen. Town & Country Haus bietet Ihnen eine Vielzahl an Massivhäusern mit Dachgeschoss. Unter anderem das Flair 125, das Mitwachshaus Flair 148 sowie das Landhaus 142 mit Dachgeschoss. Diese Einfamilienhäuser verfügen über ein Satteldach, dass aufgrund seiner Dachneigung und Raumhöhe viel Platz für Wohnträume bietet. Im Stadthaus Flair 152 RE verfügen Sie als Bauherr mit dem Zeltdach über zwei Vollgeschosse mit Dachboden. Ein Vorteil, wenn Sie ein Haus ohne Keller bauen.

Dachboden ausbauen

Town & Country Haus bietet Bauherren ein Höchstmaß an Flexibilität. Ob Dachgeschoss, Dachboden oder Ausbaureserve – mit Town & Country Haus können Sie Ihren Traum vom massiven Eigenheim erfüllen. Werfen Sie gerne einen Blick auf unser Forever Young, denn in diesem Massivhaus können Sie Ihr Dachgeschoss je nach Lebenslage ausbauen und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Mit einem von mehr als 350 regionalen Town & Country Partnern kommen Sie Ihrem Traumhaus Schritt für Schritt näher.