EEG-Umlage der Bundesregierung: Entlastung beim Strompreis

Die Bundesregierung will die Strompreise mit der Abschaffung der EEG-Umlage entlasten.

Um den jährlichen Stromverbrauch im Haushalt zu senken, müssen Stromfresser entlarvt werden. Denn aktuell steht der Strompreis in Deutschland mit durchschnittlich 31,8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf Platz eins der internationalen Strompreise. Wird der Strom aufgrund der Abschaffung der EEG-Umlage jetzt billiger? Town & Country Haus informiert Sie.

So setzt sich der Strompreis ab jetzt zusammen

Der Strompreis setzt sich in Deutschland aus drei Kostenblöcken zusammen. Dazu gehören als erstes die Kosten, die vom Staat festgelegt werden: Mehrwert- und Stromsteuer sowie Konzessionsabgabe. Während der zweite Kostenblock mit dem Netzentgelt und den Kosten für den Zähler gesetzlich reguliert werden. Der letzte und kleinste Bestandteil wird hingegen nicht vom Staat vorgegeben. Dazu zählen Stromerzeugung, Transport und Vertrieb.

EEG-Umlage fällt ab 1. Juli 2022 weg

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage) wurde 2000 mit Blick auf die Energiewende als Instrument für die Förderung von regenativen Energien, wie Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken eingeführt. Bereits zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde die Umlage von 6,5 auf 3,72 Cent pro kWH gesenkt und zum 1. Juli 2022 auf null Euro gesetzt. Um die Förderung weiterhin zu gewährleisten, unterstützt der Bund die künftigen Einnahmeausfälle mit dem Energie- und Klimafond (EKF).

Ziel der Bundesregierung ist es, die Haushalte aufgrund von stetig steigenden Strompreisen zu entlasten. Denn für viele Menschen stellen die steigenden Strompreise eine Dauerbelastung dar. Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet private Haushalte jedoch nur teilweise. Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox sagt dazu „Spätestens zum Jahreswechsel rechnen wir erneut mit flächendeckenden Strompreiserhöhungen für Millionen Haushalte“.

Kurz gesagt: Der Vorteil ist, dass mit dem Wegfall der EEG-Umlage der Strom-Nettopreis reduziert wird. Im zweiten Schritt wird auf diesem Nettopreis die 19-prozentige Mehrwertsteuer aufgerechnet. Das bedeutet für Sie, dass durch die Abschaffung der EEG-Umlage auch anteilig die Kosten durch die Mehrwertsteuer gesenkt werden.

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