Prüfen und vergleichen in 5 Schritten – dem Hausbau sicher entgegenblicken

Gerade bei Neuanschaffungen bietet eine sogenannte Checkliste die Gewissheit, an alle relevanten Themen gedacht zu haben. Für den Hausbau, speziell für den Bauherren, entwickelte die Anwaltskanzlei Arneburg Müller eine Checkliste, welche u.a. von der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. sowie namhaften Baupartnern wie Town & Country Haus empfohlen wird. Bauinteressierte haben dadurch die Möglichkeit, wichtige Leistungen von Bauunternehmen zu prüfen und anschließend zu vergleichen.

Die Checkliste von Arneburg Müller konzentriert sich im Wesentlichen auf 5 Kerngebiete.

Zunächst kann der Bauherr als Auftraggeber festhalten, dass sich der Auftragnehmer zu einer (im Idealfall sogar 3) kostenlosen Überprüfung des Bauvorhabens während der Auftragsphase verpflichtet. Diese Qualitätskontrolle sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Gutachter wie der Dekra, dem TÜV oder dem Bauherren Schutzbund erfolgen.

Vor der Bauabnahme ist ein Test der Luftdichtheit des Gebäudes unabdingbar. Dieses Differenzdruck-Messverfahren bezeichnet man auch als Blower-Door-Test. Erklärt sich der Auftragnehmer kostenfrei zu diesem Verfahren bereit und erstellt obendrein dem Bauherrn ein Zertifikat über den bestandenen Test, so kann auf der Checkliste ein weiterer Haken gesetzt werden.

Ein vertrauensvoller Bauunternehmer holt noch vor Planungsbeginn bzw. vor Ausführung der Bauarbeiten selbständig ein Baugrundgutachten ein – und das auf eigene Kosten. Dieses wird anschließend dem Auftraggeber als Kopie zur Verfügung gestellt.

Ein weiterer Punkt umfasst die sogenannte Vertragserfüllungssicherheit. Je mehr Sicherheit der Auftragnehmer dem Bauherren per Vertragsunterzeichnung gewährleistet, umso besser. So ist es positiv zu bewerten, wenn dem Auftraggeber vom Bauunternehmen neben der gesetzlichen Verpflichtung eine zusätzliche Vertragserfüllungssicherheit für die fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung ausgestellt wird. Auch die Höhe dieser Sicherheit gibt Auskunft über die Leistungen des Bauunternehmens.

Wo gehobelt wird, fallen Späne – und auch wo gewissenhaft gebaut wird, kann es dennoch zu Fehlern bzw. Mängeln kommen. Mit einer Gewährleistungssicherheit wird bereits im Vertrag festgehalten, dass das Bauunternehmen ebenfalls für die Beseitigung etwaiger Mängel, welche nach Abnahme entstanden sind, bürgt. Da das Gesetz eine solche Sicherheit grundsätzlich nicht vorsieht, ist einem jeden Bauherrn die vertragliche Vereinbarung über die Mängelbeseitigungskosten zu empfehlen.

Qualitätskontrolle, Differenzdruck-Messverfahren, Baugrundgutachten, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit: wer sich in diesen wichtigen Punkten mit dem Bauunternehmen zufriedenstellend einigt, der kann zuversichtlich dem Projekt Hausbau entgegenblicken. Mit der Checkliste von Arneburg Müller fällt es dabei leicht, die Übersicht nicht zu verlieren.