Town & Country Stiftung vergibt Spende an die Vereinigung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf e.V.

Apolda, 05.10.2017 - Die Town & Country Stiftung übergab derVereinigung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf e.V.für das Bauprojekt „Neugestaltung unseres Kleinfeldfußballplatzes“ eine Spende

in Höhe von 1.000 Euro. Die Spende soll für die Finanzierung von Fußballtoren,

Torhülsen und Untergrundmaterial verwendet werden.

Der Town & Country Stiftungspreis wird 2017 bereits zum fünften Mal von der Town & Country Stiftung vergeben. Der Fokus der Förderung im Rahmen des Stiftungspreises liegt auf der Unterstützung benachteiligter Kinder. In diesem Jahr werden 500 Kinderhilfsprojekte mit jeweils 1.000 Euro unterstützt. Die Vereinigung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf e.V. ist eine der 500 Einrichtungen, die die Auswahlkriterien erfüllt hat. Aus allen nominierten Projekten wird eine unabhängige Jury jeweils ein Projekt pro Bundesland auswählen, an das im November 2017 ein weiterer Förderbetrag in Höhe von 5.000 Euro im Rahmen einer feierlichen Gala vergeben werden soll.

Die Town & Country Stiftung unterstützt mit dem Stiftungspreis das wichtige und unermüdliche Engagement aller Mitarbeiter und Ehrenamtlichen des Vereins: „Wichtig zwischen den Unterrichtsstunden ist die aktive Erholung mit sportlichen Betätigungen. Das kameradschaftliche Miteinander beim gemeinsamen Spiel fördert die kollektiven Fähigkeiten und den Gemeinschaftssinn der Kinder und Jugendlichen. Um all dies auch ermöglichen zu können, braucht der Verein passende Konditionen“, erklärte Shirley Klotz, Botschafterin der Town & Country Stiftung.

Die Town & Country Stiftung wurde 2009 von Gabriele und Jürgen Dawo mit dem Anliegen ins Leben gerufen, um unverschuldet in Not geratenen Hauseigentümern und benachteiligten Kindern zu helfen. Die Arbeit der Stiftung wird durch die Spendenbereitschaft der Town & Country Lizenzpartner des Town & Country Franchise-Systems ermöglicht, wobei die ursprünglichen Satzungszwecke zwischenzeitlich noch erweitert worden sind.