Förderprogramme für Ihren Hausbau im Ostalbkreis

Der Traum vom eigenen Haus ist ein wichtiger Schritt. Damit die Finanzierung gelingt, lohnt es sich, staatliche Förderprogramme clever zu nutzen. Als regionaler Bauträger und Partner von Town & Country Haus hat MW Ostalb Bau die Förderlandschaft im Blick und unterstützt Sie bei der Auswahl und Beantragung. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den Stand 29. Juni 2026 und berücksichtigen die Programme der KfW, der L‑Bank Baden‑Württemberg und lokale Angebote im Ostalbkreis.

Fördermatrix: welche Programme zu welchen Vorhaben passen

Förderprogramm

Zielgruppe / Verwendungszweck

Kreditbetrag & Konditionen*

Besondere Anforderungen

KfW 124 – Wohneigentums­programm

Alle Privat­personen, die ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentums­wohnung bauen oder kaufen möchten.

Bis zu 100 000 € ergänzender Kredit, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre. Zins­konditionen richten sich nach Laufzeit und tilgungs­freier Anlaufzeit.

Keine Einkommens­grenze, Immobilie muss während der gesamten Förder­phase selbst genutzt werden. Beantragung erfolgt über die finanzierende Bank; kombinierbar mit anderen KfW‑Programmen.

KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Bauherren (297 = Selbstnutzer, 298 = Investoren), die neu bauen oder erstmals ein klimafreundliches Wohngebäude kaufen.

100 000 € pro Wohn­einheit, 150 000 € mit QNG‑Nachhaltigkeits­siegel. Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre; Zinsbindung 10 Jahre. EH55‑Variante (Effizienz­haus 55 mit erneuerbaren Energien) verlängert bis 31. 12. 2026.

Gebäude muss den EH 40‑Standard erreichen, Wärmeerzeugung vollständig aus erneuerbaren Energien. Ein Energie‑Effizienz­experte ist zwingend eingebunden. Der Antrag muss vor Vorhaben­beginn gestellt werden; EH55‑Variante nur bei bereits erteilter Baugenehmigung.

KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau)

Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die ein neues klimafreundliches Haus bauen oder kaufen.

Kredit zwischen 170 000 € und 270 000 € je nach Kinderzahl; Zinsbindung 10 Jahre; Laufzeit 4–35 Jahre, 1–5 tilgungsfreie Jahre.

Zu versteuerndes Haushalts­einkommen max. 90 000 € plus 10 000 € pro weiterem Kind; Immobilie muss Effizienz­haus 40 sein und wird mindestens fünf Jahre selbst genutzt. Energie‑Effizienz­experte erforderlich.

KfW 308 – „Jung kauft Alt“ (Bestandserwerb)

Junge Familien, die eine sanierungs­bedürftige Bestands­immobilie (Energie­effizienzklasse F, G oder H) kaufen und auf Effizienz­haus 85 EE modernisieren.

Kredit bis zu 150 000 €, Laufzeit 7–35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, 1–5 tilgungs­freie Jahre. Zins momentan sehr niedrig (ca. 0,01 % eff. Jahreszins).

Haushaltseinkommen max. 90 000 € bei einem Kind, plus 10 000 € für jedes weitere. Nur für Sanierungsobjekte; Energie‑Effizienz­experte Pflicht.

L‑Bank Z15 – Eigentums­finanzierung BW (Basisförderung)

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die im Ostalbkreis ein Haus bauen oder kaufen und selbst nutzen.

Grunddarlehen zwischen ca. 239 500 € und 431 000 € je nach Kinder­zahl; Sockelbeträge und Kinder­zuschläge im Merkblatt. Sollzins 1,00 %, Tilgung 2,25 % p.a., 24 Monate tilgungsfrei, 15‑jährige Zinsbindung.

Einkommens­grenzen (abhängig von Haushalts­größe) und Neubaustandard Plus oder Effizienz­haus 55 erforderlich. Eigenleistung von mindestens 15–25 % der Gesamt­kosten. Antrag über das L‑Bank‑Portal; zuerst prüft die Wohnraumförderungsstelle des Landkreises.

L‑Bank „Wohnen mit Kind“ (Ergänzungsdarlehen)

Familien mit Kindern (bis zu 200 000 € Haushalts­jahres­einkommen; 100 000 € bei Alleinerziehenden) in Baden‑Württemberg, die ein Haus bauen oder kaufen.

Darlehen 15 000 € bis 100 000 €; Laufzeit 25 oder 35 Jahre mit 1–5 tilgungs­freien Jahren. Zinsbindung 10 Jahre.

Nicht für Ferien- oder Mietobjekte; seit 1. Januar 2025 sind fossile Heizungen ausgeschlossen. Kann mit Z15 und KfW‑Programmen kombiniert werden.

Lokale Programme (Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen)

Ergänzende Förderungen für innerstädtische Verdichtung und Klimaschutz.

Beispiel Aalen: Förderprogramm Flächen gewINNEN für Innenentwicklung, Zuschüsse zur Modernisierung von Wohngebäuden vor 1975 und „Lasst Aalen wachsen“ – bis 500 € für Baumpflanzungen und 2 000 € für Fassaden‑/Dachbegrünung. Schwäbisch Gmünd: Wohnflächen­bonus für Umzug in eine kleinere Mietwohnung (laufend bis 31. 12. 2026).

Diese lokalen Zuschüsse richten sich vor allem an Modernisierung oder Begrünung, nicht an Neubau. Weitere Infos bei den jeweiligen Rathäusern oder Klima­ämtern.

*Die Zinskonditionen ändern sich regelmäßig. Die angegebenen Werte dienen zur groben Orientierung. Entscheidend sind die Konditionen bei Antragstellung.
 

 

Welche Förderung passt zu welcher Situation?

Allgemeiner Hausbau oder Kauf in Baden‑Württemberg

Wenn Sie ohne Einkommensgrenze ein Eigenheim im Ostalbkreis bauen oder kaufen möchten, ist das KfW‑Wohneigentums­programm 124 eine solide Basis. Es ergänzt das Haupt­darlehen bis 100 000 € und ist an keine Energie­standards geknüpft. In Baden‑Württemberg können Familien dieses Programm mit der L‑Bank‑Basisförderung Z15 kombinieren. Die Z15‑Darlehen sind deutlich höher (bis über 400 000 € je nach Kinderzahl) und weisen mit 1 % Sollzins und 15‑jähriger Zinsbindung sehr günstige Konditionen auf.

 

Familien mit Kindern

Für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen lohnt sich ein Blick auf KfW 300 (Neubau) und KfW 308 (Bestand). Beide Programme richten sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90 000 € plus 10 000 € je weiterem Kind. Der Kreditrahmen liegt beim Neubau zwischen 170 000 € und 270 000 € und beim Bestandserwerb bei bis zu 150 000 €. Voraussetzung ist ein klimafreundliches Gebäude: Effizienzhaus 40 beim Neubau bzw. die Sanierung eines Altbaus auf Effizienzhaus 85 EE. Die Programme dürfen nicht mit der BEG‑Sanierungsförderung kombiniert werden, sind aber mit KfW 124 und der Landesförderung kombinierbar.

 

Klimafreundlicher Neubau ohne Einkommensgrenze

Wenn Sie einen Neubau mit besonders niedrigen CO₂‑Emissionen planen, bietet das Programm KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau eine hohe Förderung von bis zu 150 000 € pro Wohn­einheit bei QNG‑Zertifizierung. Privat­personen nutzen die Programmnummer 297, während Investoren Nummer 298 wählen. Voraussetzung ist der Effizienzhaus‑40‑Standard und eine vollständig erneuerbare Wärmeerzeugung. Die EH55‑Übergangs­förderung läuft bis 31. Dezember 2026. Da diese Darlehen keinen Tilgungszuschuss bieten, sollten Bauherren prüfen, ob sie mit der Landesförderung (Z15 plus Energie­bonus) besser fahren.

 

Kauf einer bestehenden Immobilie

Beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie und ihrer energetischen Sanierung kommt KfW 308 – Jung kauft Alt ins Spiel. Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern, die eine Immobilie der Energie­effizienzklasse F, G oder H kaufen und innerhalb von 48 Monaten auf Effizienzhaus 85 EE sanieren. Der Kredit beläuft sich auf bis zu 150 000 €. Parallel zur Sanierung können Sie die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen – die BEG‑Zuschüsse dürfen allerdings nicht für denselben Aufwand angesetzt werden wie der 308‑Kredit.

 

Energiebewusst modernisieren oder begründen

Für Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder kleinere ökologische Projekte stehen vor allem BAFA‑Zuschüsse und kommunale Programme bereit. In Aalen gibt es das Programm „Lasst Aalen wachsen“ mit Zuschüssen bis 2 000 € für Dach‑ und Fassadenbegrünungen. Schwäbisch Gmünd bietet einen Wohnflächen­bonus, der Umzüge in kleinere Mietwohnungen honoriert und bis zum 31. 12. 2026 läuft. Diese regionalen Förderungen ergänzen die großen Kreditprogramme und fördern den Klimaschutz.

 

Häufige Fehler vor dem Antrag

  1. Vorzeitiger Vorhabenbeginn – Die meisten Programme fordern, dass der Antrag vor Abschluss des Kauf‑ oder Bauvertrags gestellt wird. Ein verfrühter Baubeginn führt zur Ablehnung.
  2. Falsche Programm­kombination – Nicht alle Programme sind miteinander kombinierbar. Etwa lässt sich KfW 300 nicht mit dem Klimafreundlichen Neubau 297/298 für dasselbe Gebäude kombinieren.
  3. Einkommens­grenze falsch eingeschätzt – Bei KfW 300/308 und den Landesprogrammen gelten klare Einkommens­grenzen; das zu versteuernde Einkommen ist maßgeblick.
  4. Energie‑Effizienz­experten vergessen – Für Klimafreundlicher Neubau, KfW 300, KfW 308 und viele Landesprogramme ist die Einbindung eines zugelassenen Energie‑Effizienz­experten Pflicht.
  5. Unvollständige Unterlagen – Die Wohnraumförderstelle des Ostalbkreises prüft Anträge auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Fehlen Unterlagen, verzögert sich die Zusage.

 

So unterstützt Sie MW Ostalb Bau

MW Ostalb Bau begleitet Sie von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe. Als regionaler Bauträger kennen wir die Besonderheiten des Ostalbkreises und arbeiten eng mit Banken, Energie‑Effizienz­experten und der Wohnraumförderungsstelle zusammen. Unsere Unterstützung umfasst:

  1. Erstberatung und Fördercheck – Wir analysieren Ihre finanzielle Situation, klären die Förderfähigkeit und erläutern, welche Kombination aus KfW‑ und Landesprogrammen in Frage kommt.
  2. Planung und Kostenschätzung – Gemeinsam mit Fachplanern erstellen wir eine Bau‑ oder Sanierungsplanung, die die technischen Anforderungen (Effizienzhaus­standard, QNG‑Zertifizierung) erfüllt.
  3. Unterlagen zusammenstellen – Wir helfen bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente (Einkommensnachweise, Grundbuchauszüge, Baubescheide) und dem Kontakt zu Energie‑Effizienz­experten. Eine Unterlagen‑Checkliste stellt die L‑Bank bereit.
  4. Antragstellung – Die Anträge werden über Ihre Hausbank oder das L‑Bank‑Portal eingereicht. MW Ostalb Bau sorgt dafür, dass Termine eingehalten werden und Sie keine Formfehler begehen.
  5. Baubegleitung – Nach Bewilligung koordinieren wir Bauleistungen, sorgen für energetisch korrekte Ausführung und helfen Ihnen, zusätzliche Zuschüsse (z. B. Energiebonus im Z15‑Programm) abzurufen.

Merksatz: Mit MW Ostalb Bau behalten Sie im Förderdschungel den Überblick – für Ihr klimafreundliches Traumhaus im Ostalbkreis.

 

Reihenfolge der nächsten Schritte

  1. Kontakt aufnehmen – Nutzen Sie unseren kostenlosen Fördercheck oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich in Aalen, Schwäbisch Gmünd oder Ellwangen.
  2. Fördermöglichkeiten prüfen – Gemeinsam wählen wir passende Programme (z. B. KfW 124 mit Z15‑Basisförderung oder KfW 300 für Familien). Wir berücksichtigen Einkommensgrenzen, Energie­standards und Kombinationsmöglichkeiten.
  3. Vorplanung und Energieberatung – Beauftragen Sie einen Energie‑Effizienz­experten, lassen Sie eine Kostenschätzung erstellen und achten Sie auf den Neubaustandard Plus bzw. Effizienzhaus 40.
  4. Unterlagen vorbereiten – Sammeln Sie Einkommensnachweise, Eigenkapital­belege, Grundbuch‑ und Flurstücks­auszüge. Die L‑Bank bietet eine Unterlagen‑Checkliste.
  5. Antrag stellen – Reichen Sie Ihren Antrag über die Hausbank oder die L‑Bank ein. Erst wenn die Wohnraumförderstelle die Vollständigkeit bestätigt hat, dürfen Sie Kauf‑ oder Bauverträge unterschreiben.
  6. Bau oder Kauf durchführen – Nach der Zusage führen wir den Bau fachgerecht aus. Während der Bauphase unterstützen wir Sie bei Abrechnungen, Auszahlungen und eventuellen Zusatzförderungen.

 

FAQs

  1. Wann muss der Förderantrag gestellt werden? – Der Antrag muss vor Abschluss des Kauf‑ oder Bauvertrags gestellt werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung.
  2. Kann ich mehrere Programme kombinieren? – Ja. Sie können KfW 124 mit Z15 kombinieren; KfW 300 und KfW 308 lassen sich mit Z15 und „Wohnen mit Kind“ kombinieren. Nicht kombinierbar sind KfW 297/298 mit KfW 300 für das gleiche Vorhaben.
  3. Welche Einkommensgrenzen gelten für Familienprogramme? – Für KfW 300 und 308 liegt das zu versteuernde Haushalts­einkommen bei maximal 90 000 € für eine Familie mit einem Kind plus 10 000 € für jedes weitere Kind. Die L‑Bank‑Programme setzen ähnlich gestaffelte Grenzen voraus.
  4. Brauche ich einen Energie‑Effizienz­experten? – Ja. Für KfW 297/298, KfW 300, KfW 308 und die Z15‑Energie‑Bonusvarianten ist der Nachweis durch einen anerkannten Experten Pflicht.
  5. Wie lange sind die Förderungen gültig? – Die Klimafreundlicher‑Neubau‑EH55‑Variante läuft bis 31. 12. 2026. Andere Programme sind aktuell unbefristet, unterliegen aber der Mittel­verfügbarkeit.

Hier gibt es mehr Themen rund um die Baufinanzierung. Unsere Hausbau-Sau klärt auf

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